Wichtige Änderung für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften
Gab es bisher einige Einschränkungen, um den Zuzug von ausländischen Fachkräften zu steuern, ist jetzt ein unternehmerfreundlicheres Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom Bundestag in Kraft. Für den aufstrebenden Bereich im Umfeld therapeutischer Panchakarma-Anwendungen (Fachklinik für Panchakarma), war es bisher notwendig, sofern man auf authentische Umsetzung der Therapien mittels indischer bzw. sri-lankischer Fachkräfte setzten wollte, indisches/sri- lankisches Fachpersonal als Investoren zu gewinnen.
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfällt diese Hürde. Nun dürfen z. B. auch Panchakarma-Spezialisten, Ayurveda-Therapeuten, Ayurveda-Köche, Yogalehrer, Meditationslehrer direkt von einer Fachklinik angeworben und beschäftigt werden. Damit werden in Deutschland für Ayurvedakuren fachliche Engpässe beseitigt und die bisherige Qualität der Ayurvedakuren kann auf authentische Weise professionell weiter entwickelt werden. Dies eröffnet neue Chancen für Investoren, die das Potenzial für den aufstrebenden, alternativen Gesundheitsmarkt für sich nutzen wollen.
Zusammengefasst bedeutet dies
Aufgrund des neuen Fachkräftegesetzes ergeben sich erhebliche Chancen für deutsche/europäische Investoren um sich im boomenden Ayurveda – Zukunftsmarkt zu engagieren, weil nun die Fachkräftelücke direkt aus dem Pool der gut ausgebildeten Spezialisten in ihren Ursprungsländern Indien und Sri Lanka geschlossen werden kann.
Falls Sie sich ein Engagement als Investor vorstellen können, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.